Darunter fallen insbesondere das Reiben des Geschlechtsteils des Täters an den Genitalien oder an der (weiblichen) Brust des Opfers, das Berühren des nackten männlichen oder weiblichen Geschlechtsteils, die Berührung der nackten Brust einer Frau (auch unter dem Büstenhalter oder unter den Kleidern), das längere oder intensive Betasten des weiblichen oder männlichen Geschlechtsteils über der Kleidung oder ein spürbarer oder lang anhaltender Griff an die Brust einer Frau über den Kleidern. Zu den beischlafsähnlichen Handlungen gehört namentlich auch der sog. Schenkelverkehr, d.h. das Reiben des männlichen Gliedes an den