Weiter gebe sie selbst zu, ihre Hose etwas heruntergezogen und den Beschuldigten geneckt zu haben. Dieses Verhalten habe er nicht anders auffassen können denn als Spiel, zu dem ein gewisser anfänglicher Widerstand gehöre. Erst als die Beschwerdeführerin ihm mit einer Anzeige gedroht habe, sei für ihn klar gewesen, dass es sich für sie nicht um ein solches Spiel gehandelt habe, woraufhin er sofort von ihr abgelassen habe.