4 7. Der Beschuldigte bringt in seiner Stellungnahme zunächst vor, die Beschwerdeführerin habe mit ihm noch eine Rechnung offen gehabt, weil er ihrem Arbeitgeber, F.________, gemeldet habe, dass sie amtliche Daten weitergegeben habe. Die Beschwerdeführerin sei deswegen entlassen worden und habe somit ein Interesse daran gehabt, den Vorfall, den sie im Übrigen erst nach ihrer Entlassung zur Anzeige gebracht habe, in einer für den Beschuldigten belastenden Weise zu schildern.