3 Fluchtversuch habe der Beschuldigte sie zurück aufs Bett gedrückt, obwohl sie immer wieder gesagt habe, er solle aufhören. Erst nach einiger Zeit und nachdem die Beschwerdeführerin mehrmals verbal wie auch körperlich klar zu verstehen gegeben habe, dass sie die vom Beschuldigten vorgenommenen Handlungen nicht wolle, habe er von ihr abgelassen. Von einem freiwilligen Ablassen von der Beschwerdeführerin, wie dies die Staatsanwaltschaft in der Einstellungsverfügung darstelle, könne unter diesen Umständen keine Rede sein.