6. Die Beschwerdeführerin weist in ihrer Beschwerde einleitend darauf hin, dem Beschuldigten bereits vor dem Treffen ihr fehlendes Interesse an einem sexuellen Kontakt kommuniziert zu haben. Sie habe ihm klar gesagt, sie würde nur auf einen Tee bei ihm vorbeikommen, wenn er seine Finger bei sich lasse. Was die erste Phase der Geschehnisse anbelange, lasse die Staatsanwaltschaft einen wesentlichen Teil davon ausser Acht. Nachdem der Beschuldigte nämlich versucht habe, der Beschwerdeführerin gegen ihren Willen die Hose herunterzuziehen, sei sie in den nächstgelegenen Raum, das Schlafzimmer, geflüchtet.