1. Mit Verfügung vom 12. Juni 2019 stellte die Regionale Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) ein gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) geführtes Verfahren wegen sexueller Nötigung ein. Gegen die Einstellung erhob die Privatklägerin C.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) am 28. Juni 2019 Beschwerde. Sie beantragt, die Einstellungsverfügung sei aufzuheben und die Staatsanwaltschaft sei anzuweisen, das Verfahren wegen sexueller Nötigung fortzusetzen, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen.