2 Partei, (auch für sie offensichtliche) Gegebenheiten durch kurze Ausführungen – inkl. geeigneter Beilagen – für die Strafbehörden erkenntlich zu machen. Aus der Einvernahme der Beschwerdeführerin ergibt sich keineswegs sofort, dass diese geistig behindert ist. Immerhin fragte sie die Polizistin sogar, ob es vielleicht eine Verleumdung sei, wenn sie von jemandem zu Unrecht beschuldigt werde (EV- Protokoll vom 22.06.2018, Z. 56 f.). Zudem ist sie Mutter einer kleinen Tochter, welche bei ihr wohnt (Z. 91 ff.).