3. Zu eröffnen: - der Strafklägerin/Beschwerdeführerin - den Beschuldigten - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, Staatsanwältin K.________ (mit den Akten) Bern, 3. Juli 2019 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Die Präsidentin: