3 bare Handlungen der Beschuldigten feststellen lassen. Soweit die Beschwerdeführerin geltend macht, dass der Chef der A.________ ihrem Sohn C.________ Drogen verabreiche, um D.________ zu schützen, sind ihre Anschuldigungen unglaubhaft. Sie begründen keinen Anfangsverdacht. Die Staatsanwaltschaft hat damit das Verfahren gegen die Beschuldigten zu Recht nicht an die Hand genommen. 6. Zusammenfassend ergibt sich, dass die Beschwerde offensichtlich unbegründet und damit abzuweisen ist.