Schliesslich erklärte die Beschwerdeführerin, dass sie am 25. Februar 2018 I.________ geheiratet und dadurch das Bürgerrecht in Fribourg erworben habe. 1.2 Die Generalstaatsanwaltschaft leitete die Strafanzeige der Beschwerdeführerin am 29. April 2019 an die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) weiter. Mit Verfügung vom 13. Juni 2019 nahm diese das Verfahren nicht an die Hand. 1.3 Gegen diese Verfügung erhob die Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 24. Juni 2019 (Postaufgabe am gleichen Tag) eine in französischer Sprache verfasste Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen.