Überhaupt legt der Beschwerdeführer mit keinem Wort dar, worin konkret sein Nachteil bestehen soll, wenn der Straf- und Zivilkläger 2 sich am Verfahren beteiligt. Soweit der Beschwerdeführer also indirekt, indem er sich auf die angefochtene Verfügung bezieht und deren Aufhebung beantragt, verlangt, es sei ein Rechtsgutachten über die Rechtsgültigkeit der Adoption einzuholen, wird auf die Beschwerde nicht eingetreten.