Andernfalls müsste gefolgert werden, dass psychisch und physisch gesunden Menschen in einer ähnlichen Konstellation (Verfahrenseinstellung nach Verkehrsunfall aus irgendwelchen Gründen) nie die Verfahrenskosten auferlegt werden könnten. Der These, dass es zur Kollision kam, weil der Beschwerdeführer völlig unterwartet einen Schwächeanfall erlitt / das Bewusstsein verlor, kann nicht gefolgt werden. Daran vermögen die eingereichten Internetdokumente zur Parkinson-Krankheit nichts zu ändern. Die Kostenauflage nach Art.