3 normen aufgeführt worden. Der Beschwerdeführer übersehe, dass das Regionalgericht die Argumente zusammengetragen habe, weshalb Verkehrsregelverletzungen zur Kostenauflage genügten. Er übersehe in Bezug auf seine subsidiäre Rüge zudem, dass es sich bei Art. 426 StPO um eine «Kann»-Vorschrift handle. Er lege nicht dar, weshalb das Gericht sein Ermessen überschritten oder unangemessen ausgeübt habe. Es sei unklar, was er mit einer ausserordentlich kleinen subjektiven Verantwortung meine.