1. Am 11. Juni 2019 stellte das Regionalgericht Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Regionalgericht) das Strafverfahren gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung zum Nachteil von C.________ (nachfolgend: Straf- und Zivilklägerin) nach einem schweren Verkehrsunfall ein. Der Beschwerdeführer war aufgrund seiner Parkinson’schen Erkrankung dauerhaft verhandlungsunfähig geworden.