Deshalb gelten seine Strafanträge als zurückgezogen, was die Einstellung des Verfahrens zur Folge hat. Soweit der Beschwerdeführer geltend macht, dass die Beschuldigte anlässlich der polizeilichen Einvernahme bewusst Falschaussagen gemacht habe, gehen seine Vorbringen an der Sache vorbei.