_ im hängigen Strafbzw. Beschwerdeverfahren nicht Partei sei. Er begründe nicht, inwiefern er als anderer Verfahrensbeteiligter in seinen Rechten unmittelbar betroffen sei und ihm damit die zur Wahrung seiner Interessen erforderlichen Verfahrensrechte einer Partei zukommen sollten. Damit sei er nicht berechtigt, eine Eingabe bei der Beschwerdekammer in Strafsachen einzureichen.