Sie konstituierte sich ebenfalls als Straf- und Zivilklägerin (Verfahren O 19 2038). 1.3 Mit Vorladung vom 23. April 2019 forderte die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) den Beschwerdeführer auf, in eigener Strafsache wegen übler Nachrede und Beschimpfung und in der Strafsache gegen die Beschuldigte wegen übler Nachrede und Übertretung gegen das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG; BSG 235.1) am 14. Mai 2019 persönlich zur Vergleichsverhandlung zu erscheinen, unter Androhung der gesetzlichen Folgen im Falle des Ausbleibens.