Gemäss dem ihm gegenüber gemachten Vorwurf soll er auch vor körperlicher Gewalt gegenüber der Polizei nicht zurückgeschreckt sein. Ausserdem ist der Beschwerdeführer bereits fünf Mal wegen der Teilnahme an unbewilligten Demonstrationen im ABI verzeichnet und konnte von der Polizei eindeutig der linksextremen Szene zugeordnet werden (vgl. Dokument «Erkennungsdienstliche Erfassung» vom 12. April 2019).