An dieser Kundgebung sei es gemäss den Berichten der Kantonspolizei zu Sachbeschädigungen gekommen, weshalb gegen eine Grosszahl angeblicher Kundgebungsteilnehmer ein Strafverfahren eröffnet worden sei. Wie diverse andere Personen habe auch er, der Beschwerdeführer, einen Strafbefehl wegen Landfriedensbruchs und Verstosses gegen das kantonale Strafrecht erhalten, wobei letzteres eine Übertretung darstelle, welche als Anhaltspunkt für die Begehung von Delikten ausreichender Schwere nicht ausreichen dürfte. Beim Landfriedensbruch handle es sich zwar um ein Vergehen, jedoch um ein reines Anwesenheitsdelikt.