Der Beschuldigte hat bereits fünf Mal an unbewilligten Demonstrationen teilgenommen, an welchen es zu Sachbeschädigungen, Sprayereien sowie Flaschen- und Steinwürfen gegen die Polizisten gekommen war. Der Beschuldigte ist gemäss Erkenntnissen der Kantonspolizei Bern eindeutig der linksextremen Szene zuzuordnen. Beim Beschuldigten kann aufgrund der gehäuften polizeilichen Verzeigungen von einer substanziell erhöhten Wahrscheinlichkeit ausgegangen werden, dass er sich in der Vergangenheit oder in der Zukunft anderer Delikte von gewisser Schwere schuldig gemacht hat oder machen wird (vgl. BK 12 98 vom 28. Juni 2012).