Folglich wurde entschieden, den Beschuldigten anzuhalten. Beim Versuch, A.________ anzuhalten, widersetzte er sich Mittels aktiver Körpergewalt massiv der Anhaltung. Gemäss Anzeigerapport vom 29.03.2019 hat sich A.________ geweigert, sich der erkennungsdienstlichen Erfassung und Abnahme einer DNA-Probe zu unterziehen. Die Staatsanwältin wurde im Rahmen ihres Pikettdienstes über den Vorfall informiert und angefragt, ob sie bei einer allfälligen ED-Erfassung die Daten auswerten würde (Hinweis: Es wurde entgegen dem Formular „Erkennungsdienstliche Erfassung" am 28.03.2019 weder mündlich noch schriftlich durch die Staatsanwältin verfügt; vgl. auch BK 19 191).