Am 11. Juni 2019 verfügte die Staatsanwaltschaft die Anordnung einer erkennungsdienstlichen Erfassung inkl. WSA und DNA-Profil beim Beschwerdeführer. Dagegen erhob er am 21. Juni 2019 Beschwerde mit dem Antrag, die angefochtene Verfügung sei aufzuheben und der Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung zu gewähren. Eventualiter sei selbst im Falle einer Gutheissung [recte: Abweisung] der Beschwerde zumindest die Anordnung zur Entnahme einer DNA- Probe und Erstellung eines DNA-Profils abzuweisen [recte: aufzuheben].