1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) ein Strafverfahren wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte sowie wegen Beschimpfung. Am 11. Juni 2019 verfügte die Staatsanwaltschaft die Anordnung einer erkennungsdienstlichen Erfassung inkl. WSA und DNA-Profil beim Beschwerdeführer. Dagegen erhob er am 21. Juni 2019 Beschwerde mit dem Antrag, die angefochtene Verfügung sei aufzuheben und der Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung zu gewähren.