4 7. Zunächst ist in Erinnerung zu rufen, dass gemäss Urteil SCHG/10/789 des Schiedsgerichts in Sozialversicherungsstreitigkeiten des Kantons Bern vom 8. Dezember 2012 die Tätigkeit des Beschwerdeführers 1 in der Zeit des Ausschlusses weder unter dem Titel der Praxisassistenz noch unter demjenigen als Stellvertreter zulässig gewesen ist (E. 3.4.5).