0405), so hat es doch festgestellt, dass die Beschuldigten diesen Verstoss durch gegenseitiges Zusammenwirken begingen (vgl. pag. 0415). Durch ihr KVG-widriges Verhalten in den Jahren 2006 und 2007 haben die Beschuldigten die Ursache für vorliegendes Verfahren gesetzt und die Privatklägerin dazu veranlasst, anfangs Mai 2010 eine Strafanzeige einzureichen. Letztere hatte gestützt auf die damals vorliegenden Verdachtsmomente hinreichende Gründe für ein solches Vorgehen.