2 Schiedsgerichts in Sozialversicherungsstreitigkeiten des Kantons (am 25. Januar 2006 bestätigt durch das Eidgenössische Versicherungsgericht) für die Dauer von zwei Jahren von der Abrechnung zulasten der Krankenkassen der santésuisse ausgeschlossen worden. Dennoch habe er während dem Kassenausschluss weiter Leistungen erbracht. Diese habe er gemeinsam mit der ebenfalls als Ärztin tätigen Beschwerdeführerin 2 abgerechnet und den Patienten in deren Namen in Rechnung gestellt.