Sie stelle den Antrag, dass sie für die gehabten Spesen plus Zinsen für ein überdurchschnittlich lange dauerndes Verfahren entschädigt werde und dass ihr für den moralischen und finanziellen Schaden eine Genugtuungssumme zugesprochen werde. A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer 1) beantragte mit undatierter Beschwerde, eingegangen am 24. Juni 2019, die angefochtene Verfügung sei hinsichtlich ihrer Kosten- und Entschädigungsfolgen für nichtig zu erklären. Es seien den Beschwerdeführern keinerlei Verfahrenskosten aufzuerlegen. Stattdessen seien ihnen eine Entschädigung sowie eine Genugtuung zuzusprechen.