1. Mit Verfügung vom 13. Juni 2019 stellte das Regionalgericht Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Regionalgericht oder Vorinstanz) ein gegen A.________ und B.________ geführtes Verfahren wegen Urkundenfälschung, Betrugs und arglistiger Vermögensschädigung ein. Die Verfahrenskosten wurden den beiden Beschuldigten je hälftig auferlegt. Auf die Ausrichtung einer Entschädigung wurde verzichtet. Mit den Kosten- und Entschädigungsfolgen sind die beiden Beschuldigten nicht einverstanden. B.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin 2) erhob am 22. Juni 2019 Beschwerde.