Von der Beschwerdeführerin wird bestritten, dass die in Italien erfolgte Erwachsenenadoption ein solches Angehörigenverhältnis begründen kann. Es ist folglich zu prüfen, ob der italienische Adoptionsentscheid in der Schweiz anerkannt und dem Straf- und Zivilkläger 2 gestützt darauf Angehörigenstellung im strafrechtlich verstandenen Sinn zugesprochen werden kann. 5.1