110 Abs. 1 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0) vergleichbares Angehörigenverhältnis begründet werden könne und betonte nochmals die Notwendigkeit einer Rechtsabklärung durch einen Fachgutachter. Die Eingabe ging der Staatsanwaltschaft am 13. Juni 2019 zu. Noch am gleichen Tag erliess sie die angefochtene Verfügung. Darin führte sie aus, es sei prima facie kein Grund ersichtlich, die in Italien rechtsgültige Adoption hinsichtlich ihrer Rechtswirkungen im Strafverfahren abweichend von den hierorts geltenden Bestimmungen zu behandeln.