4 sammenhang mit allfälligen Kontrollsystem-Defiziten, im strafrechtlichen Vorverfahren ausforschen und damit einen rechtlichen Vorteil erlangen. 3.2 Der Beschwerdeführerin ist zuzustimmen. Sie ist zwar nicht Beschuldigte im Strafverfahren, jedoch ist aufgrund des parallel laufenden Zivilverfahrens nicht auszuschliessen, dass sie für die Handlungen ihres ehemaligen Mitarbeiters zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden wird.