Zudem sei zwischen der Beschwerdeführerin und dem Straf- und Zivilkläger 2 vor dem Handelsgericht Bern ein paralleles Zivilverfahren hängig, in dem letzterer gegen sie aufgrund des hier untersuchungsgegenständlichen Sachverhalts eine Forderung von über CHF 2 Mio. geltend mache. Der Straf- und Zivilkläger 2 könnte die Beschwerdeführerin im Hinblick auf dieses Zivilverfahren, insbesondere im Zu-