Es stünden daher auch interne Verfahrensabläufe der Beschwerdeführerin und damit nichts anderes als vertrauliche Unternehmensinterna einer Bank zur Debatte, welche die Beschwerdeführerin von Gesetzes wegen vor der Kenntnisnahme durch unbefugte Dritte zu schützen habe. Zudem sei zwischen der Beschwerdeführerin und dem Straf- und Zivilkläger 2 vor dem Handelsgericht Bern ein paralleles Zivilverfahren hängig, in dem letzterer gegen sie aufgrund des hier untersuchungsgegenständlichen Sachverhalts eine Forderung von über CHF 2 Mio. geltend mache.