Das von der Beschwerdeführerin beantragte Rechtsgutachten sollte sich gemäss Antrag mit den Wirkungen der italienischen Erwachsenenadoption befassen. Im Konkreten nannte die Beschwerdeführerin die Frage, ob im italienischen Strafprozessrecht ein Erwachsenenadoptivkind ohne weiteres Rechtsnachfolger seines verstorbenen Adoptivelternteils werde. Die beantragten Abklärungen bezogen sich damit auf die rechtlichen Wirkungen der Erwachsenenadoption nach italienischem Recht im Allgemeinen und nicht auf konkrete Sachverhaltsermittlungen. Es handelt sich somit um rechtliche Abklärungen.