Während der vier Besuche innert sieben Monaten Haft sei es nicht möglich gewesen, ein Vertrauensverhältnis aufzubauen. Ferner führt die Beschwerdeführerin aus, trotz der Schlusseinvernahme vom 28. März 2019 habe sie immer noch keine Anklage erhalten, was die Frage nach einer Rechtsverzögerung aufwerfe.