Rechtsanwältin B.________ habe den Entwurf anlässlich eines Besuchs zwar mit ihr durchgesehen, doch sei es ihr nicht möglich gewesen, die Aktenwidrigkeiten zu erkennen. Den Beschluss der Beschwerdekammer BK 19 204 vom 15. Mai 2019 habe sie erst zehn Tage nach Versand durch die Verteidigung erhalten. Seither sei sie durch die Verteidigerin nicht mehr besucht worden. Die Verfahrensschritte seien mit ihr nicht regelmässig besprochen worden. Während der vier Besuche innert sieben Monaten Haft sei es nicht möglich gewesen, ein Vertrauensverhältnis aufzubauen.