1. Am 9. November 2017 eröffnete die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental- Oberaargau (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) eine Strafverfahren wegen Betrugs, evtl. gewerbsmässig begangen. Das Verfahren wurde mehrfach ausgedehnt. Nachdem die Beschwerdeführerin auf entsprechendes Schreiben hin keine Wahlverteidigung bestellt hatte, setzte die Staatsanwaltschaft am 10. Oktober 2018 Rechtsanwältin B.________ als amtliche Verteidigerin ein.