6 reichender Schwere, welche (künftig) im Raume stehen. Potenzielle Nötigungen im Sinne von Art. 181 Schweizerisches Strafgesetzbuch (StGB; SR 311) durch unter Umständen stundenlange Barrikaden im öffentlichen Raum sind nicht mit dem Deponieren von Mist auf den Tischen an einem Asylsymposium vergleichbar. Ein Vorgehen letzterer Art wiegt in rechtserheblicher Weise weniger schwer. Wie der aktenkundige Artikel «Blockade des „Ausschaffungsbahnhof“ zeigt, wird auch nicht etwa bloss generell gegen Missstände im Asylsystem appelliert, wie es die Beschwerdeführerin ausdrückt.