Damit der Sachverhalt vollständig abgeklärt werden kann, war der Vollzug der angeordneten ED-Massnahme mithin erforderlich. Es geht immerhin um das Nichtbelassen des Vortritts gegenüber Fussgänger auf dem Fussgängerstreifen mit einem Personenwagen, evtl. Nötigung, indem die unbekannte Täterschaft mit ihrem Personenwagen an einen Fussgängerstreifen heranfuhr, bis zum Stillstand abbremste und anschliessend in ruckartiger Fahrweise wiederholt auf den sich auf dem Fussgängerstreifen befindenden Geschädigten zufuhr und dazu nötigte, sich zu schützen und auf die Seite zu treten.