Er denke, dass er den Fahrer wiedererkennen würde (EV-Protokoll vom 22. Februar 2019, Z. 107 ff.). Die polizeilichen Abklärungen ergaben sodann, dass das Fahrzeug mit dem Kontrollschild BE H.________ auf die Firma E.________ AG eingelöst ist. Damit der Sachverhalt vollständig abgeklärt werden kann, war der Vollzug der angeordneten ED-Massnahme mithin erforderlich.