Dies wird vom Zeugen J.________ bestätigt. Es habe sich um ein rotes Fahrzeug gehandelt und ihm sei es gelungen, das Kennzeichen zu notieren. Dieses laute BE H.________ (EV-Protokoll vom 28. Februar 2018, Z. 34 und Z. 46 ff.). Zudem sagte J.________ aus, der Fahrer sei ein Mann und ungefähr 60 Jahre alt gewesen (Z. 90). Auch der Zeuge K.________ sagte aus, der Fahrer sei ein ca. 60 Jahre alter Mann gewesen. Er habe graue Haare, volles Haar und seiner Meinung nach eine Brille getragen. Er denke, dass er den Fahrer wiedererkennen würde (EV-Protokoll vom 22. Februar 2019, Z. 107 ff.).