Aus den Verfügungen vom 4. März 2019 geht hervor, dass die Massnahmen «im Zusammenhang mit einem Vorfall vom 22. September 2018, in welches ein auf die E.________ eingelöstes Fahrzeug involviert war» sowie «mit weiteren polizeilichen Ermittlungen im Zusammenhang mit weiteren Strassenverkehrsdelikten, die nach dem besagten Vorfall ebenfalls mit auf die erwähnte Firma eingelösten Fahrzeugen begangen wurden» stehen bzw. der «Erstellung einer Fotodokumentation mit allen als mögliche Lenker der involvierten Firmenfahrzeuge in Frage kommenden Mitarbeitern der E.________ AG» dienen sollen.