Mit der Generalstaatsanwaltschaft ist zunächst festzuhalten was folgt: Die Staatsanwaltschaft ist daran, die Sachverhalte vollständig abzuklären und all diejenigen Beweise abzunehmen, die es ihr ermöglichen, zu entscheiden, wie die Verfahren abzuschliessen sein werden. Dementsprechend hat sie am 4. März 2019 unter anderem die erkennungsdienstliche Behandlung des Beschwerdeführers sowie mehrerer weiterer Mitarbeiter der E.________ AG angeordnet. Diese Verfügungen waren allesamt mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen. Der Beschwerdeführer sowie die weiteren Betroffenen verzichteten auf eine Beschwerde.