Mit Schreiben vom 17. Juni 2019 erhob er selbständig (trotz gemäss aktenkundiger Anwaltsvollmacht vom 3. März 2019 grundsätzlicher Vertretung im Verfahren BM 18 42028 durch die B.________ Rechtsanwälte C.________ respektive D.________) «Beschwerde gegen Verfahrenshandlungen der Berner Staatsanwaltschaft […] wegen Rechtsverletzung einschliesslich Überschreitung und Missbrauch des Ermessens sowie Verletzung des rechtlichen Gehörs und des Verhältnismässigkeitsprinzipes, Rechtsverweigerung, unvollständiger oder unrichtiger Feststellung des Sachverhalts und Unangemessenheit der Verfahrensleitung nach der Einvernahme vom 15. Mai 2019».