_ behauptet, silberne Jacke, welche nicht aus Leder bestehe. Vielmehr sei es aus der Sicht des kantonalen Zwangsmassnahmengerichts nämlich so, dass eine schwarze Lederjacke je nach Lichtverhältnissen und Blitz (auf den die Reflektionen auf dem Material der Jacke zurückzuführen sein dürften) eher grau erscheine als umgekehrt. Ebensowenig sei nachvollziehbar, weshalb A.________ den Besitz einer solchen Jacke trotz Vorhalts des Fotos weiterhin verneine. D.________ habe im Rahmen der Einvernahme vom 4. Juli 2018 die von A.________ auf dem vorgelegten Foto getragene Lederjacke ebenfalls eindeutig als schwarz bezeichnet.