__ nicht nur den Besitz einer schwarzen Lederjacke abstreite, sondern nun auch behaupte, dass es sich auf dem in den Akten befindlichen Foto um eine silberne "Fancy"-und nicht um eine Lederjacke handle, und dass die Strafverfolgungsbehörden die Jacke auf dem Foto vielleicht "schwarz gemacht" hätten. Nach dem Dafürhalten des kantonalen Zwangsmassnahmengerichts handelte es sich bei der auf dem vorgelegten Foto abgebildeten um eine Lederjacke von der Art der von H.________ beschriebenen und nicht um eine, wie von A.________ behauptet, silberne Jacke, welche nicht aus Leder bestehe.