6. Bei diesem Verfahrensausgang wird die Gesuchstellerin kostenpflichtig (Art. 59 Abs. 4 StPO). 8 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Das Ausstandsgesuch wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Ausstandsverfahrens, bestimmt auf CHF 800.00, werden der Gesuchstellerin auferlegt. 3. Zu eröffnen: - der Gesuchstellerin - dem Gesuchsgegner (mit den Akten)