2019. 5.3.4 Zur Unterzeichnung der Strafanzeige vom 12. April 2019 durch Rechtsanwältin C.________ ist auszuführen was folgt: Erstens hat diese die Anzeige explizit nur in Vertretung (i.V.) unterzeichnet, sodass Rechtsanwalt D.________ als Mandatsleiter zu betrachten ist. Und zweitens steht in der Anwaltsvollmacht vom 17. Oktober 2017 ausdrücklich: […] unter Einräumung des Substitutionsrechts [Kursive Hervorhebung hinzugefügt]. Weitere Ausführungen dazu erübrigen sich. 5.3.5 Keine Befangenheit oder Parteilichkeit zu belegen vermag der Umstand, dass der Gesuchsgegner den Einvernahmetermin vom 13. Juni 2019 mit Rechtsanwalt D._____