Dasselbe gilt für den Umstand, dass der Gesuchsgegner im genannten Brief vom 5. Dezember 2018 nicht auf folgenden – rechtlich unmöglichen – Antrag der Beschwerdeführerin reagierte: Gleichzeitig stelle ich den Antrag auf unbestimmt Fristverlängerung aufgrund der unerwarteten Mandatsniederlegung von Frau Wenger zur Wahrung auch meiner Rechte. Im Fall eines Gegenantrags zur Abweisung der Fristverlängerung bitte ich Sie, dem nicht zuzustimmen. Es ist nicht angängig, Fristverlängerungen «auf unbestimmt» zu verlangen. Ausserdem ist es, wie gesehen, möglich, Beweisanträge nach einer allfälligen Einstellung des Verfahrens erneut zu stellen.