Am 1. Juli 2019 reichte die Beschwerdeführerin ein weiteres Schreiben ein. Darin äussert sie sich insbesondere zur Abweisung der Akteneinsicht sowie neu zu einer zu gewährenden unentgeltlichen Rechtspflege. Die Eingabe endet mit: Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme und die Gewährung der Akteneinsicht zum Verfahren BK 19 273 einschliesslich BM 17 41868 sowie die anschliessende Fristgewährung von 10 Tagen nach Akteneinsicht und die unentgeltlichen Rechtspflege.